top of page
  • Facebook Social Icon
  • Instagram
Feyerabend-Boeblingen-Baden-Wuerttemberg-Pruefung-von-kraftbetaetigte-Tueren-und-Tore-Head

Prüfung kraftbetätigter
Türen und Tore

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore

EN 16005:2012

Wiederkehrende Prüfung gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.7), der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (EN 16005:2012) und der allgemeinen Versicherungspflicht.

 

Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie Ordnungsprüfungen.

Die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren durch eine sachkundige befähigte Person ist gesetzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung, §14 Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)) geregelt und für jede:n Unternehmer:in verpflichtend.

Unabhängig von der Gesetzeslage bringt die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren Vorteile mit sich. Einwandfrei funktionierende Türen und Tore tragen zur Sicherheit bei. Außerdem können frühzeitig erkannte Defekte repariert oder ersetzt werden.

So nett eine Webseite auch sein mag.
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch!

Sie interessieren sich für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore?

Wir beraten Sie gerne!

FEYERABEND

Informations- und Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Daimlerstraße 9
72124 Pliezhausen

Geschäftsführer: Bernd Feyerabend

UVV-Prüfungen

VDE-Prüfungen
DGUV-Prüfungen

Telefon 07127 9293-0

Telefax 07127 9293-10

 

E-Mail info@feyerabend.de

www.feyerabend.de

Rückruf? Gerne doch!

Danke, dass Sie schreiben! Wir melden uns bald bei Ihnen.

E-Check-Zertifikate.png
bottom of page