
Prüfung von Rauchmeldern
Rauchmelder-Wartung
DIN 14676
Wiederkehrende Rauchmelder-Wartung gemäß den Richtlinien der Rauchmelderpflicht. Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Reinigungen und Reparaturen, dem Wechsel der Batterien und Funktionsprüfungen.
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern Pflicht für Neubauten und für Bestandsbauten.
In den meisten deutschen Bundesländern ist der Mieter bzw. die Mieterin für die Wartung und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer bzw. die Eigentümerin in der Wartungspflicht.
Der Vermieter bzw. die Vermieterin ist jedoch in allen Bundesländern dazu verpflichtet, die Durchführung einer fachgerechten und regelmäßigen Wartung der Rauchmelder durch eine sachkundige befähigte Person sicherzustellen. Dies ist gesetzlich durch die jeweiligen Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt.