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Wer darf prüfen?

Wer darf nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?

Zur Durchführung der Prüfungen berechtigt sind Elektrofachkräfte, welche nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigt sind. Die Prüfungen dürfen nur mittels geeigneter Mess- und Prüfgeräte vorgenommen werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt in § 2 Abs. 6 vor, dass ausschließlich „befähigte Personen“ zur Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 zugelassen sind.

Hierzu müssen einige Voraussetzungen, welche durch die TRBS 1203 festgelegt sind, erfüllt sein:

 

  • Die befähigte Person muss eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben.

  • Die befähigte Person muss wenigstens ein Jahr Berufserfahrung, im Anschluss an die Ausbildung, im Bereich der Prüftechnik aufweisen können.

  • Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik und über jedwede Normen und Vorschriften werden vorausgesetzt.

  • Erfahrungen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen, welche einer Überwachung bedürfen, sind ebenfalls erforderlich.

 

Des Weiteren ist es notwendig, dass sich die befähigte Person in ständiger Weiterbildung, etwa durch die Teilnahme an fachlichen Schulungen, befindet.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen Geräte- und Anlagenprüfungen nur unter Aufsicht und nach Anleitung einer Elektrofachkraft durchführen. Diese angesprochene Anleitung und Beaufsichtigung ist dabei nicht als ständige körperliche Anwesenheit der Elektrofachkraft zu verstehen. Es ist lediglich sicherzustellen, dass sich die EuP bei Fragen oder Schwierigkeiten zeitnah mit der Elektrofachkraft abstimmen kann und die Arbeitsergebnisse von ausreichender Qualität sind.

 

Selbstverständlich sind unsere Elektrofachkräfte hoch qualifiziert und arbeiten ausschließlich mit den aktuellen Prüf- und Messgeräten. Sie erfüllen die Voraussetzungen der BetrSichV sowie der TRBS lückenlos und nehmen fortlaufend an Fort- und Weiterbildungen in Theorie und Praxis teil.

 

Auch unsere elektrotechnisch unterwiesenen Personen werden selbstverständlich fortlaufend in Theorie- und Praxisfortbildungen geschult und sind für die ihnen zugewiesenen Tätigkeiten bestens ausgebildet.

So nett eine Webseite auch sein mag.
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch!

Sie möchten mehr über jene erfahren, die für Sie prüfen? Wir beraten Sie gerne!

FEYERABEND

Informations- und Elektrotechnik GmbH & Co. KG

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Daimlerstraße 9
72124 Pliezhausen

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Geschäftsführer: Bernd Feyerabend

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Telefon 07127 9293-0

Telefax 07127 9293-10

 

E-Mail info@feyerabend.de

www.feyerabend.de

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